Kurz gesagt
- Wer in Spanien wohnt, fährt mit spanischem Kennzeichen. Der Weg dorthin hat fünf Schritte: Unterlagen, Abmeldung in Deutschland, technische Prüfung (ITV), Steuern und Zulassung bei der spanischen Verkehrsbehörde.
- Ziehen Sie mit Ihrem Auto um und haben es vorher mindestens sechs Monate genutzt, entfällt in der Regel die Zulassungssteuer. Dafür haben Sie 60 Tage.
- Was am häufigsten aufhält, ist eine fehlende COC-Bescheinigung: rund zwei Wochen mehr.
- Mit vollständigen Unterlagen dauert die Ummeldung 4 bis 6 Wochen.
Bis wann Sie ummelden müssen
Wer seinen Wohnsitz in Spanien hat, muss sein Auto dort zulassen. Das spanische Gesetz über die Zulassungssteuer gibt dafür 30 Tage ab dem Moment, in dem Sie das Auto in Spanien nutzen, und 60 Tage, wenn Sie es im Rahmen Ihres Umzugs mitbringen und die Steuerbefreiung greift. Danach wird die Steuer fällig, ob das Auto zugelassen ist oder nicht, und die Befreiung ist verloren.
Die Frist läuft also nicht ab dem Kauf, sondern ab der Nutzung in Spanien. Wer mit dem Auto herunterfährt und es erst einmal stehen lässt, verschenkt Zeit, die er für die Unterlagen braucht.
Was Sie in Spanien vorher brauchen
Bevor es um das Auto geht, muss Spanien Sie kennen. Für die Zulassung brauchen Sie:
- eine NIE (Número de Identidad de Extranjero), Ihre spanische Ausländernummer, oder die Residencia-Bescheinigung, auf der sie steht;
- einen Wohnsitznachweis: am besten die Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde (certificado de empadronamiento), sonst Mietvertrag oder Kaufurkunde;
- eine spanische Kfz-Haftpflicht, die ab dem Tag der Zulassung gilt. Die deutsche Versicherung deckt kein spanisch zugelassenes Auto.
Das Auto wird auf den Namen zugelassen, der als Halter in den Unterlagen steht.
Schritt 1: die deutschen Unterlagen
Spanien will die Originale sehen. Aus Ihrer Fahrzeugmappe brauchen Sie:
| Unterlage | Wofür |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Technische Daten, CO₂-Wert und Erstzulassung.Belegt auch, seit wann das Auto auf Sie läuft. |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | Der Eigentumsnachweis.Ohne sie keine Zulassung. Ist das Auto finanziert, liegt sie bei der Bank: früh anfragen. |
| COC-Bescheinigung | Die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers.Grundlage der spanischen Prüfung. Mehr dazu im Ratgeber zu den COC-Papieren. |
| Rechnung oder Kaufvertrag | Wenn Sie das Auto gerade gekauft haben.Ein privater Kaufvertrag braucht eine spanische Übersetzung. |
| Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts | Nur für die Steuerbefreiung beim Umzug.Belegt, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben haben. |
Schritt 2: Abmeldung in Deutschland
Die spanische Verkehrsbehörde verlangt, dass das Auto im Herkunftsland abgemeldet ist. In Deutschland ist das die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde. Steht das Auto noch in Deutschland, ist das ein normaler Behördengang. Steht es schon in Spanien, geht es bei neueren Fahrzeugen mit Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Plaketten oft online über i-Kfz, sonst über eine bevollmächtigte Person mit den Kennzeichen.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Zwischen der Abmeldung und der spanischen Zulassung darf das Auto weder fahren noch im öffentlichen Raum parken. Bringen Sie deshalb Steuern und Zulassungstermin vorher ins Trockene, damit dieses Fenster Tage und nicht Wochen dauert, und planen Sie für diese Zeit eine Garage oder einen privaten Stellplatz ein.
Fährt das Auto auf eigener Achse nach Spanien, geht das mit Ausfuhrkennzeichen samt eigener Versicherung und Ablaufdatum. Die Alternative ist ein Autotransporter: ab etwa 950 €, je nach Strecke.
Schritt 3: die ITV-Prüfung
Die ITV ist die spanische Hauptuntersuchung, und bei einem Import ist sie mehr als das: Die Prüfstelle stellt fest, dass das Auto seiner europäischen Typgenehmigung entspricht, und stellt das spanische technische Datenblatt aus, die tarjeta ITV. Mitzubringen sind:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I;
- der Nachweis der Typgenehmigung: das COC und das verkürzte technische Datenblatt (ficha técnica reducida), das ein zugelassener Ingenieur aus den COC-Daten erstellt;
- Rechnung oder Kaufvertrag, wenn das Auto noch nicht auf Sie läuft.
Der Halter muss nicht selbst hin: Jede Person Ihres Vertrauens kann das Auto mit der Mappe vorführen. Hat das Auto Umbauten, die nicht im COC stehen, etwa eine Anhängerkupplung oder andere Felgen, kann die ITV verlangen, dass sie in Spanien eigens legalisiert werden, auch wenn sie in Deutschland eingetragen sind.
Schritt 4: die Steuern
Vor dem Zulassungsantrag muss Folgendes bezahlt oder als befreit erklärt sein:
Zulassungssteuer (Modelo 576)
Spanien erhebt bei der ersten Zulassung im Land eine einmalige Steuer, auch auf Gebrauchtwagen, die in Deutschland seit Jahren zugelassen sind. Sie hängt am CO₂-Wert: 0 % bis 120 g/km, 4,75 % bis 159, 9,75 % bis 199 und 14,75 % ab 200 auf dem Festland und den Balearen. Bemessungsgrundlage ist nicht Ihr Kaufpreis, sondern ein amtlicher Tabellenwert. Wie das gerechnet wird, steht im Ratgeber zur Zulassungssteuer.
Mehrwertsteuer (Modelo 309), nur bei Neufahrzeugen
Ist das Auto weniger als sechs Monate zugelassen oder hat es höchstens 6.000 km, gilt es steuerlich als neu, und die spanische Mehrwertsteuer von 21 % wird fällig. Ein deutscher Händler, der ein Neufahrzeug in ein anderes EU-Land verkauft, stellt es ohne deutsche Umsatzsteuer in Rechnung; hat er sie berechnet, lassen Sie die Rechnung vor der Zulassung berichtigen.
Übertragungssteuer, nur beim Kauf von privat
Haben Sie das Auto von privat gekauft, verlangt die Verkehrsbehörde den Nachweis der regionalen Übertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales), bezahlt oder befreit. Den Satz legt jede Region selbst fest. Für ein Auto, das Ihnen schon lange gehört, spielt das keine Rolle.
Spanische Kfz-Steuer (IVTM)
Die jährliche Steuer Ihrer Gemeinde. Für die Zulassung wird das Auto dort angemeldet und das erste Jahr anteilig bezahlt. Je nach Gemeinde und Steuer-PS 30 bis 200 € im Jahr.
Schritt 5: Zulassung und Kennzeichen
Mit allem Vorherigen wird die Zulassung bei der spanischen Verkehrsbehörde beantragt, der DGT (umgangssprachlich Tráfico), online oder bei der Provinzbehörde. Die Gebühr 1.1 beträgt 2026 99,77 €. Sie erhalten den spanischen Fahrzeugschein (permiso de circulación) und das Kennzeichen; die Schilder fertigt ein zugelassener Hersteller gegen Vorlage des Fahrzeugscheins. Ab dann fahren Sie mit spanischer Versicherung.
Was es kostet
Was anfällt, wer es kassiert und wovon es abhängt. Beträge Dritter sind Richtwerte:
| Posten | Wer kassiert | Wie viel |
|---|---|---|
| ZulassungssteuerNach CO₂ und Tabellenwert. 0 € beim Umzug, wenn die Bedingungen erfüllt sind | Spanisches Finanzamt | 0 bis 14,75 % der Grundlage |
| MehrwertsteuerNur unter 6 Monaten oder 6.000 km | Spanisches Finanzamt | 21 % |
| ÜbertragungssteuerNur beim Kauf von privat | Ihre Region | Je nach Region |
| Zulassungsgebühr 1.1 | DGT | 99,77 € |
| ITV-Prüfung und verkürztes Datenblatt | Prüfstelle und Ingenieur | Je nach Prüfstelle |
| COC-DuplikatNur wenn es nicht in der Mappe liegt | Der Hersteller | 100 bis 250 € |
| Spanische Kfz-Steuer (IVTM)Jedes Jahr | Ihre Gemeinde | 30 bis 200 € |
| TransportWenn Sie nicht selbst fahren | Spedition | Ab 950 € |
Wenn Sie es abgeben, kommt die Abwicklung dazu. Unsere kostet 1.480 € zum Festpreis für EU-Fahrzeuge, mit DGT-Gebühr, ITV-Gebühr, Datenblatt und Kennzeichen. Die Steuern sind nicht enthalten, weil sie nicht uns gehören: Wir rechnen sie aus, melden sie an und zahlen sie in Ihrem Namen, aber den Betrag kassieren Finanzamt und Gemeinde. Ein komplett durchgerechneter Fall steht auf unserer Leistungsseite.
Wie lange es dauert
Mit vollständiger Mappe und unterschriebenen Vollmachten 4 bis 6 Wochen bis zum Kennzeichen. Was den Zeitplan am meisten streckt:
- ein fehlendes COC: rund zwei Wochen, so lange braucht der Hersteller;
- ein Auto ohne mögliches COC, das eine Einzelgenehmigung braucht: rund vier Wochen mehr und ein Laborgutachten;
- ein Teil II, der wegen einer Finanzierung bei der Bank liegt;
- ITV-Termine in Provinzen mit langen Wartezeiten.
Steuerfrei beim Umzug
Bringen Sie das Auto mit, weil Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, kann es von der Zulassungssteuer befreit sein. Das Gesetz verlangt unter anderem:
- Sie hatten Ihren Wohnsitz die letzten zwölf Monate am Stück außerhalb Spaniens;
- Sie haben das Auto am alten Wohnort mindestens sechs Monate genutzt, bevor Sie ihn verlassen haben, und es dort regulär versteuert gekauft;
- die Zulassung wird innerhalb von 60 Tagen beantragt;
- Sie verkaufen das Auto in den zwölf Monaten nach der Zulassung nicht.
Die Befreiung wird vor der Zulassung beim spanischen Finanzamt erklärt und mit der Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts und dem Nachweis der Haltedauer belegt. Fehlt eine Bedingung, ist die Steuer voll fällig. Prüfen Sie das deshalb, bevor das Auto die Grenze passiert, nicht danach.
Die häufigsten Fehler
- Das Auto mit deutschem Kennzeichen monatelang stehen lassen und die 60 Tage für die Steuerbefreiung verstreichen lassen.
- Abmelden, bevor der Zulassungstermin steht, und das Auto dann wochenlang nicht bewegen dürfen.
- Die Steuer mit dem Kaufpreis rechnen. Spanien rechnet mit Tabellenwerten, und die können höher liegen als das, was Sie in Deutschland bezahlt haben.
- Den Teil II zu spät bei der Bank anfordern, wenn das Auto finanziert war.
- Das Auto vor Ablauf von zwölf Monaten verkaufen und die Zulassungssteuer nachzahlen müssen.
Quellen
- DGT · Zulassung eines Fahrzeugs aus der EU (spanisch)
- Ley 38/1992 über Sondersteuern, Artikel 65, 66 und 70 (BOE, spanisch)
- administracion.gob.es · Fahrzeugumzug: Zulassungssteuer (spanisch)
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Matrikula-Preise sind unser Tarif; Beträge Dritter sind Richtwerte und hängen vom Einzelfall ab. Was für Ihren Fall gilt, sagen wir Ihnen schriftlich im Dokumentencheck.