Kurz gesagt
- Spanien besteuert jedes Fahrzeug, neu oder gebraucht, bei der ersten Zulassung im Land. Dass es in Deutschland schon versteuert wurde, ändert daran nichts.
- Der Satz hängt am amtlichen CO₂-Wert: 0 % bis 120 g/km, 4,75 % bis 159, 9,75 % bis 199 und 14,75 % ab 200. Auf den Kanaren jeweils einen Punkt weniger.
- Bei Gebrauchtwagen ist die Grundlage ein amtlicher Tabellenwert für Ihr Modell, mal einem Altersprozentsatz, abzüglich der Steuern, die schon darin stecken.
- Wer mit seinem Auto nach Spanien umzieht und die Bedingungen erfüllt, zahlt nichts.
Was die Steuer ist
Offiziell heißt sie Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte (IEDMT), im Alltag impuesto de matriculación. Eine Entsprechung gibt es in Deutschland nicht. Sie fällt einmal an, bei der ersten endgültigen Zulassung in Spanien. Ein Auto, das seit Jahren in München zugelassen ist, wird in Spanien zum ersten Mal zugelassen, also wird sie fällig.
Nicht zu verwechseln mit der jährlichen Kfz-Steuer der Gemeinde (IVTM) oder der Gebühr der Verkehrsbehörde: Die kommen zusätzlich, sind aber deutlich kleiner.
Die CO₂-Stufen
Maßgeblich ist der amtliche CO₂-Wert aus COC und Zulassungsbescheinigung, bei WLTP-geprüften Autos der WLTP-Wert. Die Sätze des Gesetzes für Pkw und Geländewagen:
| CO₂-Ausstoß | Festland und Balearen | Kanaren |
|---|---|---|
| Bis 120 g/km, Elektroautos eingeschlossen | 0 % | 0 % |
| Über 120 und unter 160 g/km | 4,75 % | 3,75 % |
| 160 bis unter 200 g/km | 9,75 % | 8,75 % |
| 200 g/km und mehr | 14,75 % | 13,75 % |
Die autonomen Regionen dürfen in einem gewissen Rahmen eigene Sätze beschließen; haben sie das nicht getan, gelten diese.
Ein Gramm entscheidet. Mit 159 g/km zahlen Sie 4,75 %, mit 160 schon 9,75 %. Schauen Sie vor dem Kauf auf den amtlichen Wert im COC, nicht auf den Prospekt.
Die Grundlage bei Gebrauchtwagen
Bei einem Neuwagen ist die Grundlage der Nettopreis. Bei einem Gebrauchtwagen spricht das Gesetz vom «Marktwert», und das spanische Finanzministerium legt jedes Jahr fest, wie er berechnet wird; für 2026 mit der Orden HAC/1501/2025. Drei Schritte:
1. Der Durchschnittswert Ihres Modells
Anhang I der Verordnung listet Tausende Modelle nach Marke, Version, Kraftstoff und Leistung, jeweils mit einem amtlichen Durchschnittspreis. Das ist der Ausgangspunkt, nicht Ihr Kaufpreis. Wer in Deutschland günstig gekauft hat, kann auf eine Grundlage kommen, die über dem Kaufpreis liegt.
2. Der Altersprozentsatz
Auf den Durchschnittswert wird der Prozentsatz aus Anhang IV angewendet, gerechnet ab der Erstzulassung, egal in welchem Land:
| Jahre seit Erstzulassung | Prozentsatz |
|---|---|
| Bis 1 Jahr | 100 % |
| Über 1 bis 2 | 84 % |
| Über 2 bis 3 | 67 % |
| Über 3 bis 4 | 56 % |
| Über 4 bis 5 | 47 % |
| Über 5 bis 6 | 39 % |
| Über 6 bis 7 | 34 % |
| Über 7 bis 8 | 28 % |
| Über 8 bis 9 | 24 % |
| Über 9 bis 10 | 19 % |
| Über 10 bis 11 | 17 % |
| Über 11 bis 12 | 13 % |
| Über 12 | 10 % |
Wohnmobile und Camper haben eine eigene, langsamer fallende Tabelle. Ein Auto, das mehr als sechs Monate als Taxi, Mietwagen ohne Fahrer oder Fahrschulwagen lief, wird mit 70 % des Ergebnisses angesetzt.
3. Abzüglich der Steuern, die schon darin stecken
Dieser Schritt wird am häufigsten vergessen. Der Tabellenwert enthält die Mehrwertsteuer und die Zulassungssteuer, die das Auto als Neuwagen in Spanien bezahlt hätte. Kommt der Gebrauchtwagen aus dem Ausland, schreibt das Gesetz vor, diesen Anteil abzuziehen, und die Verordnung gibt die Formel vor:
Grundlage = Marktwert ÷ (1 + MwSt.-Satz + Zulassungssteuersatz)
Bei 21 % Mehrwertsteuer und einem Auto der 4,75-%-Stufe teilen Sie durch 1,2575. Je nach Stufe sinkt die Grundlage dadurch um 17 bis 26 %.
Ein Beispiel, Schritt für Schritt
Ein erfundenes Auto, um die Rechnung zu zeigen: Tabellenwert 45.000 €, Erstzulassung in Deutschland im März 2023, 135 g/km nach WLTP, Zulassung in Alicante im November 2026.
| Durchschnittswert des ModellsAnhang I der Orden HAC/1501/2025 | 45.000,00 € |
| Alter: über 3 bis 4 Jahre× 56 % | 25.200,00 € |
| Abzüglich enthaltener Steuern÷ (1 + 0,21 + 0,0475) | 20.039,76 € |
| Steuer: Stufe 121 bis 159 g/km× 4,75 % | 951,89 € |
Ohne den dritten Schritt wären es 1.197 €. Und mit 165 g/km 1.879,16 €: fast das Doppelte für dreißig Gramm mehr.
Steht Ihr genaues Modell nicht in der Tabelle, wird das ähnlichste herangezogen oder der Marktwert anders belegt, etwa mit einem Gutachten. Das gehört zu dem, was wir im Dokumentencheck mit der echten Tabelle Ihrer Version prüfen.
Wann und wie Sie zahlen
- Mit dem Modelo 576 über das Online-Portal der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria), bevor die Zulassung beantragt wird. Der Beleg gehört zu den Unterlagen, die die Verkehrsbehörde verlangt.
- Ist keine Steuer zu zahlen, wird statt des 576 das Modelo 06 (Befreiungen, die nur erklärt werden) oder das Modelo 05 (Befreiungen, die das Finanzamt vorab anerkennen muss) eingereicht.
- Fährt das Auto schon in Spanien, muss die Zulassung innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der Nutzung beantragt werden, beim Umzug mit Steuerbefreiung innerhalb von 60. Danach ist die Steuer trotzdem fällig.
Befreiungen und Ermäßigungen
Umzug nach Spanien
Der wichtigste Fall für alle, die ihr eigenes Auto mitbringen. Die Befreiung steht in Artikel 66.1.n) des Gesetzes, wird mit dem Modelo 06 erklärt und verlangt:
- Wohnsitz außerhalb Spaniens in den zwölf Monaten vor dem Umzug, ohne Unterbrechung;
- Nutzung des Autos am alten Wohnort mindestens sechs Monate vor dem Wegzug;
- regulär versteuerter Kauf dort, ohne Steuerbefreiung oder Erstattung bei der Ausfuhr;
- Antrag auf Zulassung innerhalb von 60 Tagen;
- kein Verkauf in den zwölf Monaten nach der Zulassung. Sonst wird die Steuer fällig.
Weitere
- Menschen mit Behinderung: Befreiung für Fahrzeuge auf ihren Namen und zu ihrer Nutzung, mit vorheriger Anerkennung durch das Finanzamt (Modelo 05) und eigenen Bedingungen.
- Kinderreiche Familien (familia numerosa): Die Grundlage halbiert sich bei Fahrzeugen mit fünf bis neun Sitzen für die Familie.
Häufige Fragen
Ich habe in Deutschland schon Mehrwertsteuer bezahlt. Zahle ich doppelt?
Bei einem Gebrauchtwagen fällt in Spanien keine Mehrwertsteuer mehr an. Die Zulassungssteuer ist eine eigene spanische Steuer, die es in Deutschland nicht gibt, also keine doppelte. Der dritte Rechenschritt sorgt dafür, dass die im Tabellenwert enthaltenen Steuern nicht noch einmal besteuert werden.
Kann ich meinen Kaufpreis angeben?
Können Sie, aber das Finanzamt kann ihn prüfen. Wer den Tabellenwert erklärt, ist sicher: Den darf das Finanzamt nicht mit anderen Mitteln anzweifeln. Deshalb ist das der übliche Weg.
Und Elektroautos oder Plug-in-Hybride?
Liegt der amtliche CO₂-Wert bei höchstens 120 g/km, ist der Satz 0 % und Sie zahlen nichts. Die Erklärung muss trotzdem eingereicht werden.
Wer rechnet das aus?
Sie können es selbst mit der Verordnung des Jahres rechnen. Wenn Sie uns die Zulassung übergeben, rechnen wir, melden an und zahlen in Ihrem Namen; der Betrag bleibt Ihrer und steckt nicht in unserem Festpreis. Wenn Sie die Zahl vorher wissen wollen, fordern Sie die kostenlose Einschätzung an. Die übrigen Schritte stehen im Ratgeber zur Ummeldung.
Quellen
- Ley 38/1992 über Sondersteuern, Artikel 65 bis 70 (BOE, spanisch)
- Orden HAC/1501/2025, Durchschnittswerte für 2026 (BOE-A-2025-26357, spanisch)
- administracion.gob.es · Fahrzeugumzug: Zulassungssteuer (spanisch)
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Matrikula-Preise sind unser Tarif; Beträge Dritter sind Richtwerte und hängen vom Einzelfall ab. Was für Ihren Fall gilt, sagen wir Ihnen schriftlich im Dokumentencheck.